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OBERFLÄCHENCHIRURGIE
AUF DEN PUNKT
GEBRACHT.
WAS WIR BEHANDELN.
Wir behandeln Hautveränderungen zu Lasten der Krankenkasse
- wenn dies medizinisch notwendig ist, so zum Beispiel:
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maligne Melanome (schwarzer Hautkrebs)
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Basaliome (weißer Hautkrebs)
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Plattenepithelkarzinome der Haut
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Malignitätsverdächtige Muttermale
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Schmerzhafte Lipome
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Entzündete Atherome (Talgdrüsen)
Nicht medizinisch notwendige Behandlungen
- führen wir als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durch und müssen von Patienten selbst bezahlt werden, so zum Beispiel:
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durchgehangene Ohrläppchen
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Verschluss von Ohrtunnels
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Reizlose pendelnde Fibrome
WER UNSER EXPERTE IST.
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